
Ziel ist es, ein tieferes Verständnis für die Ursprünge und Wirkungsweisen des Holocaust sowie der Nachgeschichte und Erinnerung daran zu bekommen, aber auch Projekte zu fördern, die der Erforschung und Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Rassismus und Gewalt im 20. und 21. Jahrhundert dienen. Das Wissenschaftliche Kuratorium der Alfred Landecker Foundation berät das Stiftungsteam bezüglich der Auswahl der Forschungsprojekte und spricht Förderempfehlungen aus.
Förderkriterien:
- Wir unterstützen herausragende Spitzenforschung von Einzelpersonen oder Forschungsgruppen zur Geschichte und den Folgen des Holocaust und der Erinnerung daran sowie zur Erforschung von Antisemitismus, Rassismus und Gewalt im 20. und 21. Jahrhundert. Innerhalb dieser Themenbereiche fördern wir innovative Forschungsansätze, die Bezug nehmen auf aktuelle Herausforderungen im Hinblick auf Demokratie und Erinnerungspolitik. Darüber hinaus fördern wir Forschungsprojekte, die sich mit den Methoden und Praktiken der Bildung und Wissensvermittlung dieser Themen im digitalen Zeitalter befassen.
- Wir fördern Projekte aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Im Idealfall ergeben sich Synergien mit anderen Programmen oder Projekten der Alfred Landecker Foundation.
- Wir fördern ausschließlich größere Forschungsprojekte und forschungsbasierte Ausstellungsprojekte für bis zu fünf Jahre.
- Wir fördern Forschungsprojekte mit einem Budget, das idealerweise zwischen 300.000 und 600.000 Euro liegt. Anträge mit in einem Budget unter 100.000 Euro können in keinem Fall berücksichtigt werden.
- Die geförderten Projekte werden Teil der Alfred Landecker Community und sollten sich daher den gleichen Werten verpflichtet fühlen. Wir setzen zudem die Bereitschaft voraus, Forschungsergebnisse innerhalb dieser Community zu teilen und Teil eines größeren Netzwerkes zu werden.
- Eine wirkungsorientierte Kommunikation ist wichtiger Bestandteil all unserer Aktivitäten. Daher bitten wir darum, dass alle eingereichten Projektanträge einen besonderen Fokus auf Wissensvermittlung und -verbreitung in der Fachwelt und breiten Öffentlichkeit legen.
- Ausgeschlossen ist die alleinige Finanzierung von Infrastrukturkosten, individuellen Reisen, Konferenzen, Übersetzungs- oder Druckkosten, außer diese fallen im Kontext größerer geförderter Forschungsprojekte an.
- Eine individuelle Finanzierung von Promovierenden und die Vergabe von einzelnen akademischen Stipendien ist außerhalb des Alfred Landecker Lecturer Programms grundsätzlich nicht möglich.
- Der/die Hauptantragsteller:in muss über einen Doktortitel oder gleichwertigen Abschluss verfügen und zudem an einer Universität, Forschungseinrichtung oder an einem einschlägigen Museum oder einer Gedenkstätte in Europa (einschließlich Nicht-EU-Ländern) oder Israel eingebunden sein.
- In einem ersten Schritt senden alle Projektantragsteller:innen das ausgefüllte Cover Sheet, eine kurze einseitige Projektbeschreibung auf Englisch inklusive einer Budgetschätzung zusammengefasst in einer PDF-Datei an researchgrant@alfredlandecker.org mit dem Betreff „Application for Academic Research Grant“. Im zweiten Schritt, im Falle einer positiven Ersteinschätzung, werden die Antragsteller:innen eingeladen, einen detaillierten Projektantrag zu stellen.
- Entscheidungen über die Förderung detaillierter Projektanträge werden einmal im Jahr getroffen, üblicherweise im Herbst. Die Frist für den Beginn des Auswahlverfahrens (also die Einreichung der ersten Projektbeschreibung) ist immer der 15. August des Jahres.