„Die Ermittlung“ – Zwischen Erinnerung, Aufarbeitung und Strafverfolgung
Filmvorführung mit anschließender Diskussion


Projekt

Gemeinsam mit der Hans und Berthold Finkelstein Stiftung lud die Alfred Landecker Foundation am 24. Februar 2026 an die Universität zu Köln zur Aufführung ausgewählter Ausschnitte aus dem Film „Die Ermittlung“ mit anschließendem Gespräch ein. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Erkenntnisse der erste Auschwitz-Prozess für die rechtliche Aufarbeitung von NS-Verbrechen liefert.

Footnotes
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Der Auschwitz-Prozess als historischer Wendepunkt

Der Film „Die Ermittlung“ basiert auf dem gleichnamigen Theaterstück von Peter Weiss, das im Jahr 1965 erschien, und behandelt den ersten Auschwitz-Prozess, der 1963 in Frankfurt am Main begann und im August 1965 endete. Die Verhandlungen prägten die Debatte über die deutsche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit nachhaltig. Auf Initiative des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer brach der Prozess das weit verbreitete öffentliche Schweigen über die NS-Verbrechen und zielte darauf ab, die Täterinnen und Täter juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Im Zentrum von Film und Theaterstück stehen die Fragen, wie die Vernichtung in Auschwitz organisiert war und welche Verantwortung die Angeklagten trugen.

Bei der Aufführung der Filmausschnitte am 24. Februar 2026 an der Universität zu Köln betonte Lena Altman, Co-CEO der Alfred Landecker Foundation: „Zum ersten Mal wurde die organisierte Vernichtung der europäischen Juden detailliert vor einem deutschen Gericht verhandelt. Das war ein Akt demokratischer Selbstvergewisserung.“ Ihr vollständiges Grußwort gibt es hier zum Nachlesen.

Dr. Sara Berger, Historikerin am Fritz Bauer Institut, ordnete den Prozess sowie einzelne Filmausschnitte historisch ein. Im Anschluss an die Filmvorführung führte Annemarie Hühne-Ramm, Geschäftsführerin der Hans und Berthold Finkelstein Stiftung, ein Gespräch mit dem Rechtshistoriker Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp und Dr. Stefan Lode, Rechtsanwalt und Vertreter von Nebenklägern in Verfahren zu NS-Verbrechen.

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Strafrecht, Verantwortung und die Grenzen juristischer Aufarbeitung

Prof. Haferkamp eröffnete die Diskussion mit der Frage, ob das Strafrecht der Dimension und Systematik nationalsozialistischer Verbrechen überhaupt gerecht werden könne. Die Verfahren seien jedoch nicht allein als Instrumente der Bestrafung einzuordnen. Sie erfüllten auch eine demokratische Funktion: Im Gerichtssaal werde sichtbar, wie ein Rechtsstaat mit Schuld, Verantwortung und Beweisen umgeht: sachlich, regelgebunden und fair. Gerade dies habe eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung.

Dr. Lode zeichnete die lange und zögerliche juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen nach. Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 und den Frankfurter Auschwitz-Prozessen 1963 lagen fast zwei Jahrzehnte. Die Gründe hierfür seien vielfältig: die gesellschaftliche Stimmung, institutionelle Kontinuitäten in Justiz und Verwaltung sowie hohe rechtliche Hürden, die den Nachweis konkreter individueller Tötungshandlungen verlangten. Erst allmählich habe sich die Rechtsprechung weiterentwickelt.

Einen Wendepunkt markierten auch spätere Verfahren wie im Fall Demjanjuk oder Oskar Gröning. Die Gerichte begannen anzuerkennen, dass bereits die wissende Beteiligung am Funktionieren eines Vernichtungslagers strafrechtlich als Beihilfe zum Mord gewertet werden könne – auch ohne den Nachweis einer einzelnen konkreten Tathandlung. Diese Entwicklung bedeutete nicht nur eine juristische Verschiebung, sondern hatte auch symbolische Wirkung: Überlebende wurden erstmals ausdrücklich als Opfer versuchten Mordes betrachtet.


Gerichtsverfahren im Film und in der Realität

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion lag auf der Darstellung des Gerichtsprozesses im Film. Während das Kino emotionale Höhepunkte verdichtet und dramatisiert, sind reale Verfahren häufig geprägt von Sachlichkeit, Dokumentenlektüre und juristischer Detailarbeit. Die Erwartung öffentlicher Geständnisse oder moralischer Selbstoffenbarungen entspreche selten der prozessualen Realität.


Deutlich wurde im Gespräch, dass die juristische Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen mehr ist als rückblickende Strafverfolgung. „Die Bewältigung unserer Vergangenheit heißt Gerichtstag halten über uns selbst“, sagte der hessische Staatsanwalt Fritz Bauer dazu. Die Prozesse zeigen nicht nur, wie Schuld festgestellt wird, sondern auch, wie ein Rechtsstaat funktioniert und wo er herausgefordert ist. Für junge Juristinnen und Juristen, so betonten beide Referenten, bleibt die Auseinandersetzung mit dieser Geschichte eine wichtige Aufgabe: Recht ist nie nur Technik. Es ist immer auch Verantwortung.

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