Die Ermittlung
Filmvorführung mit anschließendem Gespräch in Frankfurt am Main


Projekt

Am 29. September 2026 um 18 Uhr zeigt die Alfred Landecker Foundation gemeinsam mit der Hans und Berthold Finkelstein Stiftung im Cinéma Kino in Frankfurt am Main Ausschnitte aus dem Film „Die Ermittlung“. 

Der Film basiert auf dem gleichnamigen Theaterstück von Peter Weiss aus dem Jahr 1965, das den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965) thematisiert. Im Anschluss an die Vorführung ordnen Prof. Dr. Klaus Günther (Professor für Rechtstheorie und Strafrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main) und Prof. Dr. Tobias Freimüller (Stellvertretender Direktor des Fritz Bauer Instituts) die gezeigten Ausschnitte ein und sprechen über die juristische Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts. 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um Anmeldung wird hier gebeten.

Lange nach Kriegsende blieb die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen in der Bundesrepublik zögerlich. Viele Täterinnen und Täter des Nationalsozialismus kehrten unbehelligt in den Alltag zurück, auch in wichtige Ämter. Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer war maßgeblich am Zustandekommen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess beteiligt. Bis heute gilt das Verfahren, das 1963 begann, als Wendepunkt: Es rückte die Verbrechen in Auschwitz ins Bewusstsein der Öffentlichkeit und prägte die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus über Jahrzehnte.

Gerhard Wiese war einer von vier Staatsanwälten im Frankfurter Auschwitz-Prozess. In einer Video-Reihe der Hans und Berthold Finkelstein Stiftung blickt er zurück auf die Ermittlungen, eine Reise nach Auschwitz und die juristischen Herausforderungen bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen.

Gerhard Wiese arbeitete zu Beginn des Verfahrens seit zwei Jahren als Staatsanwalt. Zugeteilt wurden ihm zwei der Hauptangeklagten, darunter Wilhelm Boger, den Gefangene in Auschwitz nur „das Biest" nannten. Im ersten Teil des Interviews spricht Wiese darüber, was ihn an dieser Aufgabe am stärksten belastete und wie er einen Weg fand, damit umzugehen.

Die Anklage wollte sich ein eigenes Bild vor Ort machen. Weil zwischen der Bundesrepublik und der Volksrepublik Polen keine diplomatischen Beziehungen bestanden, wurde die Ortsbegehung in Auschwitz erst durch einen eigens ausgehandelten Vertrag über freies Geleit möglich. Im zweiten Teil erinnert sich Wiese an diese Reise. Er erzählt, warum die Gruppe unter erheblichem Zeitdruck stand und weshalb ausgerechnet das Lied vom Heidenröslein in seiner Erinnerung bis heute mit dem Termin verbunden ist.

Die Auschwitzprozesse waren ein Meilenstein in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen, zugleich stieß die juristische Aufarbeitung an Grenzen. Im dritten Teil der Video-Reihe schildert Wiese, wie Staatsanwälte scheiterten, entscheidende Anträge durchzusetzen oder genügend Beweise für die Taten der Angeklagten vorzulegen.

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