“Völkerrecht bedeutet nicht, dass sich das angebliche Recht des Stärkeren durchsetzt.”
Der Rechtshistoriker Miloš Vec über die Geschichte des Völkerrechts


Das Völkerrecht steht im Zentrum aktueller politischer Debatten – sei es im Kontext von Kriegen, internationalen Konflikten oder Fragen globaler Zusammenarbeit. Im Gespräch erklärt der Völkerrechtler Miloš Vec, Hans Kelsen Visiting Professor an der Universität zu Köln, warum viele eine falsche Vorstellung vom Völkerrecht haben und warum dessen Geschichte entscheidend ist, um heutige Entwicklungen einzuordnen.

Prof. Miloš Vec / ©️Michael C Möller

Footnotes
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Im Rahmen des von der Alfred Landecker Foundation geförderten Hans Kelsen Visiting Professorship forscht Miloš Vec zur Entstehung und Kodifzierung des Völkerrechts. Dabei richtet er den Blick insbesondere auf das 19. Jahrhundert als prägende Phase der internationalen Ordnung – eine Zeit, in der sich zentrale Prinzipien, Institutionen und Denkweisen herausbildeten, die bis heute Gültigkeit besitzen oder wenigstens nachwirken. Im Interview spricht Vec darüber, wie sich das Völkerrecht als Disziplin entwickelt hat und warum es sich lohnt, Geschichte neu zu betrachten.


Herr Professor Vec, das Völkerrecht erlebt aktuell aufgrund unzähliger geopolitischer Konflikte eine Konjunktur, zumindest beziehen sich viele Menschen darauf, die für gewöhnlich nichts mit dem Thema zu tun haben. Was ist das gängigste Vorurteil über Völkerrecht, mit dem Sie gern aufräumen würden?

MV: Neben dem Vorurteil, dass es sich beim Völkerrecht angeblich nicht um Recht handele, überrascht die meisten Menschen, wenn ich erzähle, wie alt das Völkerrecht tatsächlich ist. Im allgemeinen Bewusstsein prominent verankert sind vor allem geschichtliche Ereignisse des 20. Jahrhunderts: der Versailler Vertrag, die Nürnberger Prozesse, die Vereinten Nationen. Darüber hinaus besteht manchmal Wissen über den Westfälischen Frieden von 1648. Tatsächlich aber lassen sich erste Zeugnisse von Friedensschlüssen oder Grenzregelungen zwischen autonomen politischen Einheiten wie Stadtstaaten schon in Mesopotamien nachweisen, sie sind also mehr als 4.000 Jahre alt. Und dann kann man gleich die nächste spannende Frage diskutieren: Was spricht dafür, das wirklich als Völkerrecht zu bezeichnen – und was dagegen?


Mit Ihrem aktuellen Forschungsschwerpunkt halten Sie sich fern von tagespolitischen Fragen und konzentrieren sich auf die Völkerrechtsgeschichte vom 18. bis 20. Jahrhundert. Was macht gerade diese Epoche so zentral für unser heutiges Verständnis des Völkerrechts?

MV: Eine solche scheinbare Distanz der Rechtsgeschichte zur Tagespolitik ist dann doch schnell überbrückt, wenn es um globale Rechtsprinzipien geht. Über die Entstehung der internationalen Rechtsordnung zu forschen, ist kein apologetisches Unterfangen – vielmehr steht oft auch historische Rechtskritik im Fokus. Hinter der historischen Bestandskraft von Normen stehen häufig Gerechtigkeitserwägungen, die ihren Ursprung in der Moderne haben. Und wenn die moderne Welt in den letzten zwei Jahrhunderten entstanden ist, überrascht es nicht, dass auch das heutige Völkerrecht von den entsprechenden Entwicklungen geprägt wurde: die „Verstaatlichung“ der Welt (wonach alle politischen Einheiten diese prinzipielle Organisationsform annehmen), aber auch die „Verrechtlichung“. Internationale Beziehungen wurden zunehmend durch Gewohnheiten und Verträge geprägt, auch Gerichte entscheiden über Konflikte. Diese Vorhersehbarkeit und die Transformation von Machtfragen in Gerechtigkeitsfragen haben eine lange und wichtige Tradition im Völkerrecht. Vieles davon ist sehr langsam entstanden, anderes plötzlich; manches sehr umstritten, wie aktuell die Diskussionen um die Legalität und Legitimität humanitärer Interventionen im internationalen Recht zeigen.


Welche Rolle spielt Ihrer Einschätzung nach, mit welchem Rechtsverständnis und von wo aus man auf das Völkerrecht blickt? Oder anders gefragt: Was unterscheidet beispielsweise die Perspektive eines Europäers von der eines Amerikaners?

MV: Die Rechtskultur der USA mit dem „common law“ unterscheidet sich stark von jener in Europa. Dies betrifft etwa das Verhältnis von Präzedenzfällen zum geschriebenen Recht, das Selbstverständnis von Juristen und Juristinnen ebenso wie die Rolle der Rechtswissenschaft und der Universitäten. Das lässt sich historisch beschreiben und überträgt sich auch auf den Umgang mit Rechtsregeln der Völkerrechtsordnung. Hinsichtlich der Rechtsgeschichte zeigen sich in den letzten Jahrzehnten jedoch einige Parallelen: Lange Zeit wurde die Geschichtsschreibung des „Westens“ durch feministische, postkoloniale oder subalterne Perspektiven herausgefordert. Letztere erhoben insbesondere im Prozess der Dekolonialisierung ihre Stimme, entwickelten eigene Perspektiven auf Imperialismus und Kolonialismus und fragten nach den fortdauernden Prägungen dieser Entwicklungen in beiden Kontinenten sowie im Völkerrecht. Heute, verschärft durch eine offensichtlich wachsende atlantische Kluft, werden auch innerhalb dieses sogenannten Westens vielfältige Differenzen deutlich. Das historische Selbstverständnis der gegenwärtigen US-Regierung unter Trump wendet sich von einer kritischen Geschichtsschreibung ab und relativiert etwa das Unrecht der Sklaverei auch historiografisch.


Sie sprechen von einer globalen Geschichte des Völkerrechts. Welche Rolle spielen außereuropäische Akteure und normative Ordnungen in Ihrer Forschung?

MV: Eine wachsende! Und es freut mich besonders, dass sich auch Studierende immer mehr dafür interessieren und an meiner Wiener Professur entsprechende Forschungsarbeiten entstehen. So etwa zur Frage, wie die Gemischten Gerichtshöfe in Ägypten die innerstaatliche Anwendung kriegsvölkerrechtlicher Normen geprägt haben. Aber nicht nur außereuropäisch, sondern auch innerhalb Europas gibt es Regionen, insbesondere den Balkan oder Osteuropa, die in unserer Geschichtsschreibung kaum vorkommen. Ein Doktorand von mir beschäftigt sich etwa mit der ungarischen Völkerrechtswissenschaft in der Zwischenkriegszeit. All das zeigt: Das heutige Weltvölkerrecht hat vielfältige juristisch-politische Vorläufer. Auch außerhalb Europas bestanden regionale autonome Ordnungen, in denen Völkerrecht für die Außenbeziehungen von Staaten eine gewisse Rolle spielte. Handel, Verkehr und diplomatische Kommunikation wurden von ihnen geprägt, ebenso – möglicherweise – die Kriegführung. In welchem Umfang das geschah, lässt sich jedoch nur im Einzelfall feststellen. Oft sind die Schwierigkeiten für Historiker immens, denn es gibt für manche Regionen und bestimmte Epochen sehr viel weniger Quellen, als man sich wünschen würde – oder mitunter gar keine.


Warum haben Sie sich in Ihrer Monografie mit Wolfgang Preiser beschäftigt: Was hat Sie an seiner Beschäftigung mit den Ursprüngen des Völkerrechts besonders interessiert?

MV: Das Buch über den Völkerrechtshistoriker Wolfgang Preiser (1903-1997) war in gewisser Weise ein mehrfaches Zufallsprodukt. Als Student hatte ich – ohne ihn jemals kennengelernt zu haben – aus der Frankfurter Universitätsbibliothek Material für ihn besorgt. Da war er bereits emeritiert, las und schrieb aber weiterhin neugierig. Später begann ich selbst, Völkerrechtsgeschichte zu betreiben, und eines Tages erreichte mich die Anfrage, zu seinem 25. Todestag ein Porträt zu verfassen. Je tiefer ich in das Material aus Archivalien, Publikationen und Zeitzeugenberichten eindrang, desto klarer wurde mir, dass Preisers Völkerrechtsgeschichte auch eine Reaktion auf den NS-Staat war. Er suchte in weit zurückliegenden Epochen und außerhalb Europas nach Spuren von dem, was er als „Völkerrecht“ identifizierte, und erzählte es als Bollwerk gegen reine Machtausübung. Seine Völkerrechtsgeschichte war eine ethische Rechtsgeschichte; allerdings keine Fortschrittsgeschichte.


Wenn Sie einen zentralen Gedanken aus Ihrer Forschung hervorheben müssten: Was sollten wir heute über die Geschichte des Völkerrechts verstehen, um aktuelle globale Konflikte besser einordnen zu können?

MV: Völkerrecht bedeutet nicht, dass sich das angebliche Recht des Stärkeren durchsetzt. Stattdessen gibt es beispielsweise partizipatorische Möglichkeiten – etwa durch das, was wir heute als Zivilgesellschaft beschreiben, durch internationale Organisationen oder nichtstaatliche Akteure, um Normen zu gestalten und ihre Einhaltung einzufordern oder zumindest Verstöße öffentlich zu machen. Völkerrecht wird immer stark von Machtfragen geprägt sein, aber Macht allein genügt nicht. Die Rechtfertigung politischen Handelns ist eine Notwendigkeit. Diese kann moralischer, theologischer oder anderer Natur sein; heute erfolgt sie primär in der Sprache und Grammatik des Rechts. Das Spannungsverhältnis zwischen Macht und Recht ist aber geblieben. Mächtige Akteure versuchen, das Völkerrecht nach ihren Interessen zu interpretieren, zu verändern – oder es zu umgehen. Der Blick in die Vergangenheit ist reich und bietet einen Erfahrungsschatz voller Geschichten über Unrecht und Recht. Jede Generation blickt mit ihren eigenen Perspektiven wieder neu darauf und sucht nach Interpretationen und Antworten.


Wissen Sie schon, womit sie sich als nächstes befassen möchten?

MV: Das Buch, das ich gerade in Köln abschließe, ist ein Sammelband über den Wiener Kongress 1814/15 und das Völkerrecht: Ein Kontinent organisiert seine Rechtsverhältnisse nach einem großen Krieg. Es gibt so viel Recht wie noch nie. Gesichert werden soll aber nicht nur der Frieden, sondern auch die bestehende politische Ordnung innerhalb der Staaten soll konserviert bleiben. Mitbestimmung des Volkes und Verfassungsstaatlichkeit erscheinen gefährlich und sollen unterdrückt werden – auch dafür wird das Völkerrecht mobilisiert. Das Ziel stattdessen: eine internationale Ordnung, die von gekrönten Häuptern geprägt ist. Sie berufen sich auf Geblütsrecht und Christenheit. Zugleich wollen sie den internationalen Sklavenhandel bekämpfen, die Flussschifffahrt vereinfachen und die Diplomatie modernisieren. Wenn dieses Projekt abgeschlossen ist, wende ich mich dem Plan zu, eine kurze, lehrbuchartige Darstellung der gesamten Völkerrechtsgeschichte zu verfassen.

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