
Er absolvierte 2014 einen BA (Hons) in Französisch und Deutsch an der University of Cambridge. Nach einem einjährigen Studienaufenthalt an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit finanzieller Unterstützung des DAAD, kehrte er nach England zurück und absolvierte 2016 mit einem Stipendium des Clarendon Fund einen Master of Studies in Germanistik an der University of Oxford. Für seine Promotion in Germanistik, die er im Januar 2021 abschloss, kehrte er an die University of Cambridge zurück, begleitet von Aufenthalten als Gastdoktorand an der University of Chicago und der Freien Universität Berlin.
Von Januar bis Oktober 2021 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Sachverständigenrat für Migration und Integration, einem politischen Think Tank mit Sitz in Berlin. Dort war er Mitautor eines Gutachtens zur kommunalen Einbürgerungspraxis und zur Wirksamkeit von Einbürgerungskampagnen in der Bundesrepublik Deutschland, das von der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration veröffentlicht wurde. Außerdem war er als Sachverständiger in zwei Anhörungen zur Wiedergutmachungsgerechtigkeit im Staatsangehörigkeitsrecht im Innenausschuss des Deutschen Bundestages tätig.
Staatsbürgerschaft nach Hitler: Kontinuität und Wandel im Staatsangehörigkeitsrecht und in der Einbürgerungspraxis der Bundesrepublik Deutschland seit 1949
Zwischen 1933 und 1945 setzte das nationalsozialistische Deutschland die Staatsbürgerschaft als Instrument der Ein- und Ausgrenzung in einem noch nie dagewesenen Ausmaß ein. Hunderttausende von politischen Gegnern und sogenannten „Rassenfeinde“ des Regimes wurden der deutschen Staatsbürgerschaft beraubt und staatenlos gemacht, während Millionen von ethnischen Deutschen während des Zweiten Weltkriegs in den besetzten und annektierten Gebieten automatisch per Dekret zu deutschen Staatsbürgern gemacht wurden. Die Nationalsozialisten änderten auch die Einbürgerungsverfahren und führten explizit rassistische und eugenische Kriterien in das Einbürgerungsverfahren ein. Zum Zeitpunkt der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949, waren die Nachwirkungen des nationalsozialistischen Handelns in diesen Bereichen noch zu spüren. Am deutlichsten zeigte sich dies in den drängenden Fragen des staatsbürgerlichen Status der aus Ost- und Mitteleuropa vertriebenen oder geflüchteten Volksdeutschen und derjenigen, denen das NS-Regime die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen hatte. Die Nachwirkungen waren auch auf weniger offensichtliche Weise spürbar, wenn es darum ging, wie die Staatsbürgerschaft gedacht, verwaltet und erlebt wurde.
Anhand der Akten von Landes- und Bundesministerien und Verwaltungsbehörden, der Unterlagen westdeutscher und internationaler, zivilgesellschaftlicher Initiativen und Organisationen, die sich mit der Anfechtung von Staatsbürgerschaftsregelungen befassten, sowie der Selbstdokumentation von Personen, die den Einbürgerungsprozess durchlaufen haben, wird dieses Projekt die politische, soziale und rechtliche Geschichte des Staatsbürgerschaftsrechts in der BRD nach dem Nationalsozialismus bis in die Gegenwart rekonstruieren und erzählen. Dabei werden bisher übersehene Fragestellungen, wie die westdeutsche Nachkriegseinbürgerung von ausländischen Waffen-SS-Soldaten und NS-Kollaborateuren und der sich wandelnde Umgang mit verschiedenen Gruppen, die im Nationalsozialismus verfolgt wurden, untersucht. Sie werden mit häufiger untersuchten Aspekten der Staatsbürgerschaft in der BRD, wie der schwierigen und andauernden Auseinandersetzung des Landes mit seinem Status als Einwanderungsland, in Verbindung gebracht.