Für ein demokratisches Internet: Landecker Digital Justice Movement unterstützt Betroffene digitaler Gewalt vor Gericht und auf EU-Ebene


  • Die gemeinnützige Organisation HateAid will demokratische Räume stärken, indem sie die Gesetzgebung des Plattformgrundgesetzes („Digital Services Act“) in Brüssel maßgeblich beeinflusst. Erstmalig wird der Schutz von Menschen, die von digitaler Gewalt betroffen sind, verstärkt in den Fokus neuer Gesetzgebung rücken.
  • In Deutschland finanziert HateAid erstmals Grundsatzprozesse gegen die digitalen Plattformen bis in die letzte Instanz.
  • Die Alfred Landecker Foundation bringt HateAid als neuen Förderpartner damit aufs nächste Level. Die neuen Aktivitäten werden in der Initiative Landecker Digital Justice Movement gebündelt, die über drei Jahre mit 3,3 Millionen Euro gefördert wird, um Meinungsfreiheit und -vielfalt zu stärken.

Berlin, 15.4.21: Die gemeinnützige GmbH HateAid erhält 3,3 Millionen Euro Förderung von der Alfred Landecker Foundation, um systematische Rechtsverletzungen im Internet von einer scheinbaren Privatsache in eine explizite Aufgabe für die demokratische Gesellschaft zu verwandeln. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) haben vier von zehn Bundesbürgern bereits Erfahrungen mit digitaler Gewalt gemacht. Trotzdem kommen solche Vorfälle nur selten vor Gericht: Die juristische Auseinandersetzung gegen finanzkräftige digitale Plattformen, noch dazu angesichts zahlreicher ungeklärter Rechtsfragen, ist für Privatpersonen kaum zu bewältigen.

Die Initiative Landecker Digital Justice Movement wird Betroffene digitaler Gewalt in einem nie dagewesenen Ausmaß unterstützen und setzt dafür auf drei Säulen: Mitwirken an der Gesetzgebung auf EU-Ebene, Übernahme von Prozesskosten bei Klagen gegen digitale Gewalt in Deutschland sowie breite Aufklärungskampagnen für Öffentlichkeit und Betroffene.

Bereits seit 2018 fordert HateAid von digitalen Plattformen, sich gegen Hassrede, Verleumdung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten einzusetzen. Mit der Förderung durch die Alfred Landecker Foundation kann HateAid den eigenen Forderungen nun auf EU-Gesetzgebungsebene, vor Gericht und in der Öffentlichkeit auf neuem Level Nachdruck verleihen.

Betroffenenperspektive in den Fokus neuer Gesetze rücken

HateAid will künftig Betroffenenrechte in der EU-Gesetzgebung in den Fokus rücken und insbesondere Plattformen gesetzlich verpflichten, an einem demokratischen digitalen Raum aktiv mitzuwirken. Der erste Meilenstein ist dabei der Digital Services Act (DSA), der auch bereits als „Plattformgrundgesetz“ betitelt wird. „Der DSA könnte die digitale Welt nachhaltig zum Positiven verändern, bietet Online-Anbietern jedoch insbesondere bei der Moderation und Löschung von Inhalten noch sehr viel Freiraum“, sagt HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg. Der DSA sieht für Online-Plattformen die Pflicht zur Einrichtung von Beschwerdewegen und Gegenvorstellungsverfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern und Maßnahmen gegen missbräuchliche Meldungen stattfinden.

„Für eine tatsächliche Verbesserung der Situation für Betroffene ist es aber unerlässlich, dass wir deren Perspektive miteinbeziehen. Mit dem Landecker Digital Justice Movement wollen wir digitale Plattformen zu einem sicheren und demokratischen Ort machen, an dem Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt rechtlich gewährleistet sind – ohne Angst vor Hass, Diskriminierung und Gewalt.“

Rechtliche Graubereiche ausleuchten, Spielregeln zugunsten der Nutzer definieren

Die Förderung ermöglicht HateAid erstmals auch die Finanzierung von Grundsatzprozessen gegen die digitalen Plattformen bis in die letzte Instanz. Neue Gerichtsurteile mit Signalwirkung sollen bisher ungeklärte Rechtsfragen klären, sodass digitale Plattformen zum Handeln gezwungen werden. „Es ist uns wichtig, diese David-gegen-Goliath-Situation aufzulösen und wir wollen Usern vor digitaler Gewalt schützen. Ganz grundsätzlich haben wir die Mission, Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt auf sozialen Plattformen wiederherzustellen“, so von Hodenberg. „Von dieser Entwicklung, genau wie von den in Brüssel aktuell in Vorbereitung befindlichen Entscheidungen, müssen die Nutzer aber natürlich auch erfahren. Wir planen daher medienwirksame Kampagnen zur Aufklärungsarbeit, um Nutzerinnen und Nutzer besser zu informieren und ihnen ihre Rechte im Netz transparent aufzuzeigen.“

Die Zukunft der Demokratie entscheidet sich im Netz

Gerade die sozialen Medien sind heute oft wirkungsstärker als die klassischen Informations- und Nachrichtenkanäle und spielen eine entscheidende Rolle in der öffentlichen Meinungsbildung. Aber anders als klassische Medienunternehmen sind die globalen Plattformen bislang nicht den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft verpflichtet. So unterliegen sie keiner Pflicht, Betroffene von digitaler Gewalt zu unterstützen.

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