Mach Meldung!
Starke Stimmen für die Polizei


Wir sind auf Whistleblowerinnen und Whistleblower angewiesen, wenn wir unseren Rechtsstaat schützen und unsere demokratischen Institutionen stärken wollen. Denn oft werden Missstände und schwerwiegendes Fehlverhalten innerhalb von Behörden nur bekannt, weil Kolleginnen und Kollegen aus den eigenen Reihen die Stimme erheben. Besonders innerhalb der Polizei tragen diese Hinweise zum Schutz der Gesellschaft vor Extremismus, Sexismus, Rassismus und Machtmissbrauch bei und schützen so unsere Demokratie.

Für die Polizei ist es von besonderer Bedeutung, dass interne Missstände aufgedeckt werden. Denn sie übt das Gewaltmonopol aus und kann durch Befugnisse wie Festnahmen oder Durchsuchungen tief in die Grundrechte der Menschen eingreifen. Gleichzeitig sehen Polizistinnen und Polizisten aufgrund der besonderen Nähe- und Gefahrengemeinschaft mit ihren Kolleginnen und Kollegen sowie Sorge vor möglichen Konsequenzen häufig davon ab, rechtswidriges oder missbräuchliches Handeln innerhalb ihrer Behörde zu melden. Wenn der Missbrauch von weitreichenden polizeilichen Befugnissen jedoch ohne Konsequenzen bleibt, zerstört das Vertrauen der Gesellschaft in den Rechtsstaat und die Institution Polizei. Whistleblowing bei der Polizei kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Wie können Hinweisgebende in der Polizei besser geschützt werden?

Das durch die Alfred Landecker Foundation geförderte Projekt „Mach Meldung!“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klärt über die Bedeutung von Whistleblowing in der Polizei auf. Im Fokus steht die Verbesserung des gesetzlich regulierten Schutzes von Hinweisgebenden, der in Deutschland bisher fehlte. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Lage von potenziellen Hinweisgebenden in Deutschland.

Allerdings ist der Schutz immer noch lückenhaft – insbesondere für Whistleblowerinnen und Whistleblower in Sicherheitsbehörden. Beispielsweise greift das Gesetz nicht für Hinweisgebende innerhalb der Geheimdienste und ist auch bei den meisten Verschlusssachen nicht anwendbar. Das Projekt „Mach Meldung!“ wirkt auf die Beseitigung von Regelungslücken sowie nötige Anpassungen des Gesetzes hin. Darüber hinaus wird das Projekt Bildungsangebote in Zusammenarbeit mit Polizistinnen und Polizisten machen, die zum Thema Whistleblowing informieren – mit dem Ziel, dass die Hürden für Hinweisgebende in der Polizei gesenkt werden.

Mehr Informationen zu dem Projekt „Mach Meldung!“ gibt es hier.

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